Verrücken

[1111] Verrücken, verb. regul. act. von der gehörigen Stelle, aus der gehörigen Lage rücken. 1. Eigentlich. Einen Tisch, einen Stuhl verrücken. Die Grenze verrücken, Hos. 5, 10. Jemanden das Ziel, ihm sein Concept verrücken, figürlich, ihn in einer Sache hindern und ihm die davon geschöpfte Hoffnung vereiteln. Lasset euch niemand das Ziel verrücken, Col. 2, 18. Die verrückte Lage seines Glücksstandes. 2. Figürlich. (1) * Aus dem Wohlstande in den entgegen gesetzten Stand des Übels, des Verderbens versetzen, eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Wir sind verrückt worden, Nehem. 1, 7. Bey andern alten Schriftstellern ist eine Jungfrau verrücken, sie entehren, schwächen. Eine verrückte Person, eine geschwächte, im Gegensatze einer unverrückten.

(2) Jemanden den Verstand, den Kopf verrücken, ihn um den gehörigen Gebrauch seines Verstandes bringen. Das hat ihm ganz den Kopf verrückt. Daher bedeutet das Mittelwort verrückt häufig, des gehörigen Gebrauches seines Verstandes beraubt, und darin gegründet. Verrückt seyn. Ein verrückter Mensch. Ein verrückter Einfall.

In der breitern oberdeutschen Mundart verrucken, welche Form auch noch in der Deutschen Bibel vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1111.
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