Verreden

[1109] Verrêden, verb. regul. act. 1. Etwas verreden, bey sich selbst geloben, es nicht wieder zu thun. Ich habe es verredet. Das Spielen verreden. 2. Sich verreden, aus Versehen falsch reden, im Reden etwas sagen, was man nicht sagen wollte, wofür doch sich versprechen üblicher und anständiger ist. So auch das Verreden in der zweyten, und die Verredung in der ersten Bedeutung.

Anm. Das Nieders. verreden bedeutet noch: 1. Verheißen, versprechen; ingleichen sich verreden, sich verloben, sich versprechen. 2. Abrede nehmen, auch als ein Reciprocum.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1109.
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