Verschwiegen

[1131] Verschwiegen, -er, -ste, adj. & adv. welches eigentlich das Mittelwort des Zeitwortes verschweigen ist, und auf doppelte Art[1131] gebraucht wird. 1. In der gewöhnlichen passiven und objectiven Bedeutung, was verschwiegen wird. Das bleibt verschwiegen. Etwas verschwiegen halten. Die Sache ist noch verschwiegen. 2. In thätiger und subjectiver Bedeutung, Fertigkeit besitzend, etwas durch Schweigen geheim zu halten, es nicht bekannt zu machen. Verschwiegen seyn. Ein verschwiegener Freund.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1131-1132.
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