Versiegeln

[1139] Versiegeln, verb. regul. act. 1. Mit einem aufgedrückten Siegel verschließen. Einen Brief versiegeln. Ein versiegeltes Testament.[1139] Einen Brief mit seinem Petschafte, mit Oblate, mit Siegellack, mit Wachs versiegeln. Jemandes Verlassenschaft versiegeln, im Oberdeutschen sperren, da denn die Versiegelung daselbst auch die Sperre heißt. Ein Zimmer versiegeln. In der deutschen Bibel, doch nur hier allein, wird es oft figürlich für einschränken, einsperren, einschließen gebraucht: z.B. das Meer versiegeln, Geb. Man. v. 3. Ingleichen, für fest bewahren oder verwahren. 2. Mit einem Siegel bestätigen, bekräftigen, wofür doch jetzt besiegeln und untersiegeln üblicher sind. Einen Contract versiegeln, besser untersiegeln. In noch weiterm Verstande bedeutete es ehedem durch untersiegelte Urkunden sichern und bestätigen. Daher sagt man noch figürlich, etwas mit seinem Blute, mit seinem Leben versiegeln, mit dessen Aufopferung bestätigen, zur Bestätigung beweisen. In der Deutschen Bibel ist die Versiegelung der Gläubigen, Röm. 8, 16. 2 Cor. 1, 22. Ephes. 1, 14. die zuverlässige Versicherung und Bestätigung ihres Gnadenstandes.

Schon bey dem Ulphilas lautet dieses Zeitwort faursiglian.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1139-1140.
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