Verständigen

[1147] Verständigen, verb. reg. act. von dem vorigen Beyworte, verständig machen, in der ersten und weitesten Bedeutung, d.i. verstehen machen, deutliche Begriffe von etwas beybringen, mit der vierten Endung der Person. Jemanden verständigen, ihm etwas erklären, deutlich machen. In weiterm Verstande oft soviel als benachrichtigen. Dero Meinung uns zu verständigen, in den Kanzelleyen. Er ist dessen oder davon verständiget worden, benachrichtiget. So auch die Verständigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1147.
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