Vertrösten

[1165] Vertrösten, verb. regul. act. welches von Trost abstammet, so fern es ehedem zuversichtlichen Muth, zuversichtliche Hofnung, ingleichen Versicherung bedeutete. 1. * Versichern, Sicherheit gewähren; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher man noch in einigen Oberdeutschen Gegenden sagt: einem eine Summe vertrösten, zur Versicherung, zum Unterpfande geben; ingleichen ihm Sicherheit wegen dieser Summe geben. 2. * Muth einsprechen. Sie vertrösteten den König durch ihre Bosheit, Hos. 7, 3. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet. 3. Hofnung zu oder auf etwas machen, und in engerm Verstande, durch gemachte Hofnung zufrieden sprechen; wo es ehedem theils mit der zweyten Endung der Sache theils auch mit dem Vorworte mit gebraucht wurde. Weß vertröstet ihr euch? 2 Chron. 32, 10. Ich will an euer Küssen, damit ihr die Seelen fahet und vertröstet, Ezech. 13, 20. Im Hochdeutschen ist es nur noch im gemeinen Leben üblich, da es denn allemahl mit dem Vorworte auf verbunden wird. Lasset euch Hiskia nicht vertrösten auf den Herrn, 2 Kön. 18, 30. Jemanden worauf vertrösten, ihn durch gemachte Hofnung zufrieden sprechen. Sie haben uns drey Tage nach einander auf den heutigen Tag vertröstet, Gell. Sich auf etwas vertrösten, es hoffen. Daher die Vertröstung. Schon Notker sagt in dieser letztern Bedeutung sih vertrosten. S. Trösten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1165.
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