Verwidern

[1180] * Verwidern, verb. regul. act. welches im Hochdeutschen fremd ist, und nur bey einigen Schlesischen Dichtern für verweigern vorkommt.


Kein Begehrtes je verwidern,

Kein Verwidertes begehren,

Logau.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1180.
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