Verwunden

[1183] Verwunden, verb. regul. act. wund machen, eine Wunde beybringen; in den gemeinen Sprecharten blessiren. In einem Gefechte, in einem Zweykampfe verwundet werden. Die Verwundeten verbinden. Im Gesichte, in dem Unterleibe, an dem Arme, an der Hand verwundet werden. Sich verwunden, sich schneiden, stechen, verbrennen u.s.f. Jemanden mit dem Degen, sich mit dem Messer verwunden. Figürlich. 1. Einen Baum, ein Gewächs verwunden, es beschädigen. 2. Jemandes Herz, sein Gemüth verwunden, ihm einen hohen Grad des Schmerzens, des Kummers verursachen. Ein verwundetes Herz. Jemandes Gewissen verwunden, sein Gewissen durch Überzeugung begangener Vergehungen unruhig machen. Ein verwundetes Gewissen. In der Deutschen Bibel wird Apost. 2, 37 die Wirkung der vorbereitenden Gnade eine Verwundung des Herzens genannt. 3. Im Bergbaue ist ein verwundetes Feld, im weitesten Verstande, ein durch den Bergbau geöffnetes Feld, ein verschrotenes Feld.

Daher die Verwundung, die Handlung des Verwundens, ohne Plural, und die Wunde selbst, mit dem Plural.

Ehedem nur wunden, bey dem Ottfried wuntan, so daß ver bloß eine Intension, oder vielmehr die thätige Richtung auf einen Gegenstand, bezeichnet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1183.
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