Verzäunen

[1185] Verzäunen, verb. regul. act. mit einem Zaume einschließen, vermittelst eines Zaunes den Zugang zu etwas versperren. Einen Weg verzäunen. Er hat meinen Weg verzäunet, Hiob 19, 8. Gott hat seinen Weinberg verzäunet, Es. 5, 2. Die Güter mit Dornen verzäunen, Sir. 28, 28. Daher die Verzäunung, nicht allein von der Handlung des Verzäunens, sondern auch von einem in dieser Absicht gemachten Zaune selbst.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1185.
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