Viertelsherr, der

[1211] Der Viertelshêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten gewisse Personen, welche in jedem Viertel der Stadt erwählet werden, und nebst der Stadtobrigkeit die Aufsicht über die Gemeindegüter haben, an andern Orten aber auch noch zu andern Absichten bestimmt sind. In Cöslin sind dieser Viertelsherren ein und sechzig. Sie werden auch Gemeinsherren genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1211.
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