Vollführen

[1232] Vollfǘhren, verb. reg. act. ich vollführe, habe vollführet, zum völligen Ende führen, d.i. vollbringen, vollenden, ingleichen zu Stande bringen. Daß der in euch angefangen hat das gute Werk, der wirds auch vollführen, Phil. 1, 6. In weiterer Bedeutung, thun, verrichten überhaupt.


Dieß alles kann mein Wink vollführen,

Gell.


Voll von sich und von der That, die er vollführet, eben derselbe. Alles, was du vollführest, ist (wird) von den Göttern gesegnet, Geßn. Es kommt in der edlern und feyerlichen Schreibart öfter vor, als im gemeinen Leben. In der Bedeutung des Erfüllens ist es eben so sehr veraltet, als vollbringen. Der das Wort seines Knechts bestätigt und den Rath seiner Bothen vollführet, Es. 44, 26. So auch die Vollführung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1232.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: