Vorschwören

[1296] Vorschwören, verb. irregul. act. & neutr. (S. Schwören,) im letztern Falle mit haben. 1. Einem vorschwören, als ein Neutrum, in dessen Gegenwart schwören, damit er es höre und glaube. 2. Bey den Zechern schwöret man jemanden zehn, zwanzig Gläser vor, wenn man sie ihm vortrinket, sie in dessen Gegenwart trinket, und ihm dadurch die Verbindlichkeit auflegt, sie nachzutrinken.


Doch Raufbold schwur alsbald ihm zwanzig ganze vor,

Zachar.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1296.
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