Vortrag, der

[1308] Der Vortrag, des -es, plur. die -träge, von dem folgenden Zeitworte, doch nur in dessen letztere Bedeutung. 1. Die Handlung des Vortragens, ohne Plural. Sowohl in der weitern Bedeutung. Der Vortrag göttlicher Wahrheiten. Als auch in engerer Bedeutung. Den Vortrag bey dem Fürsten haben, dazu verordnet seyn, dem Fürsten die vorkommenden Sachen vorzutragen. Eine Sache in Vortrag bringen, sie einem Obern oder einem obrigkeitlichen Collegio zur Überlegung oder Entschliessung vortragen. 2. Die Art und Weise, wie man etwas vorträgt. Da denn nicht allein die Vorstellungen und Ausdrücke, sondern auch die Stellung des Redners und dessen Bewegungen mit zum Vortrage gehören, welche letztern man den äußern Vortrag nennet. Einen faßlichen, verständlichen Vortrag haben. 3. Dasjenige, was man vorträgt, eine Reihe zusammen hängender Ausdrücke, andern dadurch mit einander verknüpfte Vorstellungen beyzubringen; ingleichen die Sache, welche man auf diese Art zu des andern Kenntniß bringt. Mein Vortrag soll dieser seyn. Einen Vortrag abkürzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1308.
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