Wärter, der

[1391] Der Wärter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Wärterinn. 1. Von der neutralen Bedeutung des Verbi warten, nur noch in einigen Zusammensetzungen, besonders in Thorwärter, Thürwärter, dessen Pflicht es ist, am Thore, an der Thüre zu warten. Noch häufiger 2. von den thätigen Bedeutungen. (a) Eine Person, welche die nöthige Sorge für etwas träget, nur in einigen einzelnen Fällen, und einigen Zusammensetzungen. Der Zeugwärter, der das Geschütz in seiner Aufsicht hat. Am häufigsten, (b) eine Person, welche durch Leistung der nöthigen Handreichung Sorge für etwas trägt. Keinen Wärter haben. Eine Wärterinn, im gemeinen Leben, eine Wartfrau. So auch Krankenwärter, Kinderwärterinn u.s.f.

Anm. Ehedem war Statt dieses Substantivi nur Wart üblich, welches schon im Tatian vorkommt, und in einigen Gegenden in manchen Zusammensetzungen noch jetzt gehöret wird, wie Zeugwart, Waldwart u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1391.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika
Empfehlung

Gießler, Christof; Warter, Hubert

Geniale Querköpfe, 3 Audio-CDs

Geniale Querköpfe, 3 Audio-CDs
Audio Media Verlag, 2007., 3939606677, 15,99 €.
Sie sind eigensinnige Kinder, sturr und beharrlich, deren leidenschaftliche Neugier in der Brust stärkerlodert als alle Vernunft. Sie verfügen über ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google