Würdern

[1626] Würdern, verb. regul. act. ein nur noch in den Kanzelleyen mancher Gegenden übliches Wort, den Werth eines Dinges bestimmen, es schätzen, taxiren. Das Haus ist auf 12.000 Thlr. gewürdert worden. S. Würdigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1626.
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