Würgen

[1629] Würgen, verb. regul. act. 1. Mit äußerster Mühe hinunter zu schlucken, ingleichen mit äußerster Mühe Athem zu hohlen suchen; als ein Reciprocum. So sagt man, jemand würge sich, sowohl, wenn er in Gefahr zu ersticken ist, und solches durch äußerste Anstrengung des Athemhohlens zu hindern sucht, als auch, wenn er mit der größten Mühe etwas hinunter zu schlucken sucht, als endlich auch von der mit dem Erbrechen verbundenen Anstrengung. Im Oberdeutschen gebraucht man Statt dieses Reciproci das Neutrum worgen, welches aber im Hochdeutschen unbekannt ist: er hat lange an dieser Speise geworget. 2. Vermittelst dieser Anstrengung hervor bringen, oder hinunter schlucken. Eine widerwärtige Speise hinunter würgen. Es satzte Müh genug, den Gram heraus zu würgen, Günth. 3. Ersticken machen, durch Zuschnürung der Luftröhre tödten; wofür doch erwürgen üblicher ist. 4. Umbringen, tödten überhaupt. In den Küchen würget, man das Federvieh, wenn man es schlachtet. Bey den Jägern würgen sich die Wölfe, wenn sie sich beißen. Sprichw. Den Bürgen muß man würgen. Außer dem gebraucht man es in dieser Bedeutung am häufigsten in der dichterischen Schreibart. Und den gefährlichen Süd, den Vater würgender Seuchen, Gieseke. Zum Tyrannen der Thiere sich würgen, Zachar. 5. Bey den Feuerwerkern würget man Schwärmer- und Raketen-Hülsen, wenn man sie an dem einen Ende mit Bindfaden zusammen schnüret. 6. Im gemeinen Leben wird würgen noch figürlich von verschiedenen mit großer Anstrengung verbundenen Arbeiten gebraucht. So würgen sich die Elbschiffer von einer Sandbank los, wenn sie sich von derselben losarbeiten. Die Maurer würgen die Rüststricke an die Rüststangen an, wenn sie selbige mit dem Würgeknittel fest zusammen ziehen.

So auch das Würgen.

Anm. Schon bey dem Notker worchen und wurgen. Es scheinet eine Onomatopöie des mit dem Erbrechen, Ersticken, und mühsamen Hinunterschlucken verbundenen Lautes zu seyn. S. auch Erwürgen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1629.
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