Wapnen

[1386] Wapnen, verb. regul. act. welches sich von waffnen bloß in der Mundart unterscheidet, und eigentlich den Niederdeutschen eigen ist, aber doch auch hin und wieder im Hoch- und Oberdeutschen vorkommt. Abraham wapnete seine Knechte, 1 Mos. 14, 14; und so in andern Stellen der Deutschen Bibel mehr, wo auch Gewapnete für Bewaffnete vorkommen. Im Hochdeutschen gebraucht man das Wort zuweilen noch in der edlern und dichterischen Schreibart, ungeachtet es nicht anschaulicher ist, als waffnen, man müßte denn in dem härtern p eine Art von mehrerm Nachdrucke finden. Damon wappnet sich im voraus, eine unverschuldete Armuth gelassen zu ertragen, Gell. In dem Substantivo, Wapen, lautet die erste Sylbe gedehnt, in wapnen aber geschärft, als wenn es wappnen geschrieben würde. Diese, auch in andern Fällen nicht ungewöhnliche Veränderung des Tones, rühret[1386] von der Ableitungssylbe nen her, wodurch zwey Consonanten auf das a folgen, da denn dasselbe, einer alten Analogie nach, geschärft wird, (S. mein Lehrgeb. der Deutschen Spr. Th 1. S. 265,) dagegen in andern Fällen der ursprüngliche Ton durch die Ableitung nicht verändert wird, wenn gleich zwey Consonanten auf einen gedehnten Vocal folgen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1386-1387.
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