Wegeamt, das

[1427] Das Wēgeamt, des -es, plur. die -ämter, an einigen Orten, z.B. in Österreich, ein Collegium, welches die Aufsicht über die Landstraßen und Brücken hat, und aus einem Director, verschiedenen Ingenieurs und vielen Wege Commissarien und Wegeaufsehern bestehet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1427.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: