Weiderecht, das

[1450] Das Weiderêcht, des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, sein Vieh an und auf einem Orte weiden zu lassen; ohne Plural. 2. Die Vorrechte oder Gerechtsamen, welche einem zur Weide bestimmten Ort ankleben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1450.
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