Wiederkäuen

[1535] Wiederkäuen, verb. regul. die bereits gekäueten und in den Magen gebrachten Speisen durch den Schlund herauf hohlen, und nochmahls käuen; sowohl als ein Neutrum: alles Rindvieh käuet wieder, wiederkäuende Thiere; als auch active, mit dem Accusativo, der genossenen Speise: das Futter wiederkäuen. Ingleichen figürlich, doch nur im verächtlichen Verstande, sich eines gewissen Zustandes, einer gewissen Handlung mit Vergnügen wieder erinnern. So auch das Wiederkäuen.

Anm. Da der Ton auf der Präposition, und nicht auf dem Verbo, ruhet, so ist es irrig, wenn Gottsched conjugiren lehret, ich wiederkäue, wiederkäuete, habe wiederkäuet. Die Partikel hat den Ton, und ist daher, wie in andern ähnlichen Fällen, trennbar. Obgleich wieder hier die Bedeutung des von neuen hat; so ist sie hier doch wirklich elliptisch. Denn wiederkäuen, sagt nicht etwa nur so viel, als schon wieder käuen, sondern schränkt sich auf die bereits gekäuete und hinunter geschluckte Speise ein. Um dieser Ellipse Willen wird es auch als ein Compositum behandelt. Wiederkauen ist eine minder edle Niedersächsische Form.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1535.
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