Wiederkäuflich

[1535] Wiederkäuflich, adj. et adv. in dem Wiederkaufe gegründet, denselben enthaltend, mit Vorbehaltung des Wiederkaufes. Etwas wiederkäuflich veräußern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1535.
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