Willigen

[1549] Willigen, verb. regul. act. seinen Willen zu etwas geben. Sowohl mit dem Accusative, in welcher Gestalt doch bewilligen üblicher ist. Die Bürgerschaft hat tausend Thaler gewilliget. Als auch, und zwar am häufigsten, mit der Präposition in. In etwas willigen. Sie haben noch nicht darein gewilliget. So auch das Willigen. S. auch Einwilligen. Es ist nicht von willig, sondern eine intensive Form von dem alten Verbo willen für wollen, wovon wir noch das Participium gewillet haben. S. in Wollen. Auf ähnliche Art sind ängstigen, beherzigen, peinigen, reinigen, bekräftigen u.s.f. von ängsten, beherzen, peinen, reinen und bekräften gebildet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1549.
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