Wohlehrwürdig

[1595] Wohlehrwürdig, adj. et adv. gleichfalls nur in Titeln von geistlichen Personen des dritten Ranges, besonders von Landgeistlichen, obgleich diese jetzt auch schon gemeiniglich das Hochwohlehrwürdig bekommen. S. auch Hochehrwürdig. Im Abstracto Ew. Wohlehrwürden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1595.
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