Zappeln

[1655] Zappeln, verb. regul. neutr. welches auf gedoppelte Art üblich ist.

1. Mit dem Hülfsworte haben, Hände und Füße, oder den untern Theil des Leibes schnell hin und her bewegen. (a) Eigentlich. Das Kind zappelt in der Wiege, wenn es Hände und Füße schnell bewegt. Mit den Händen, mit den Füßen zappeln. Der Fisch zappelt noch, zeigt durch seine Bewegung, daß er noch Leben habe. Das Herz zappelt ihm vor Freude, in der niedrigen Sprechart. In manchen Gegenden wird es auch für zittern gebraucht. Vor Furcht zappeln. (b) Figürlich, doch nur im niedrigen Leben, gegen eine Widerwärtigkeit, eine Verlegenheit kämpfen. Man muß ihn noch eine Zeit lang zappeln lassen, ihn noch eine Zeit lang in der Noth stecken lassen. 2. Mit dem Hülfsworte seyn, mit kurzen und schnellen Schritten gehen. Er ist fort gezappelt. So auch das Zappeln.

Anm. Das ein am Ende zeigt ein Iterativum, das pp aber ein Intensivum an. Im Oberdeutschen ist dafür das mehr einfache zabeln üblich, welches figürlich auch sich bestreben bedeutet: Vor Wunder gleich mein Herz thut grünzen


Ob diesem großen arbeiten und zabeln,

Hans Sachs.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1655.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: