Zetteln (2)

[1695] 2. Zetteln, verb. regul. act. einzeln und in kleinen Theilen fallen lassen, auch nur in der im gemeinen Leben üblichen Ableitung Verzetteln, welches S. Dieses Wort scheinet der Abstammung nach von dem vorigen ganz verschieden zu seyn. Es ist der Form nach gedoppelt abgeleitet; sowohl vermittelst der Sylbe el, ein Iterativum oder Diminutivum zu bilden, von zetten, einem noch in Oberdeutschland völlig gangbaren Worte, fallen lassen, und dadurch verliehren; als auch vermittelst des verdoppelten t, ein Intensivum zu bilden, von einem veralteten Verbo zeten. Allein dieses ist seiner Bedeutung nach sehr dunkel, wenn es nicht das zetan, abhauen; bey dem Ottfried ist: thie esti thie sie zetitum, welche sie abhieben: welches sowohl mit dem Lat. caedere, als auch mit cadere, sowohl dem Laute als der Bedeutung nach verwandt ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1695.
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