Zinshaus, das

[1723] Das Zinshaus, des -es, plur. die -häuser. 1. Ein Haus, welches Grundzins zu geben verpflichtet ist. 2. Ein Haus, welches vermiethet, oder zur Miethe bewohnet wird; wofür doch im Hochdeutschen Miethhaus üblicher ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1723.
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