Zinsmann, der

[1724] Der Zinsmann, des -es, plur. die -männer, oder auch -leute. 1. Derjenige, welcher zum Grundzinse verpflichtet ist, in einigen Gegenden der Zinser, Zinsgeber, im Gegensatze des Zinsherren. 2. Derjenige, welcher zum Miethzinse verpflichtet ist, bey einem andern zur Miethe wohnet, wofür doch im Hochdeutschen Miethmann üblicher ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1724.
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