Zubrennen

[1740] Zubrênnen, verb. irregul. act. (S. Brennen.) 1. Durch Brennen verschließen. Eine Wunde, eine Öffnung zubrennen. 2. Einen Meiler zubrennen, bey den Kohlenbrennern, ihn bey verschlossenem Feuer brennen lassen, ehe man einen Bruch hinein macht.[1740] 3. Die Erze zubrennen, im Hüttenbaue, sie durch Rösten von den beygemischten Unarten reinigen. So auch das Zubrennen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1740-1741.
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