Zugeben

[1752] Zugeben, verb. irregul. act. (S. Geben.) 1. Bey dem Verkaufe einer Sache noch etwas freywillig mit geben. Auf zwanzig Äpfel einen zu geben. S. Zugabe. 2. Im Kartenspiele ist zugeben, auf eine ausgespielte Karte eine andere von geringerm Werthe geben, welches auch bedienen genannt wird. 3. Die Wahrheit einer Sache einräumen, eingestehen. Ich gebe es zu, daß der Mond ein dunkler Körper ist. Einem alles zugeben. 4. Eine Handlung verstatten, seinen Willen dazu geben. Er wollte die Heirath seines Sohnes nicht zugeben, oder, er wollte nicht zugeben, daß sein Sohn heirathen durfte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1752.
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