Zugehen

[1752] Zugehen, verb. irregul. neutr. (S. Gehen,) mit dem Hülfsworte seyn. 1. Im Gehen eilen; im gemeinen Leben. Gehe zu! gehe hurtig. 2. Sich verschließen, zumachen lassen. Die Thür, das Schloß will nicht zugehen. 3. Geschehen, erfolgen, doch nur in Rücksicht der Art und Weise, und am häufigsten unpersönlich. Es ging sehr hitzig zu, die Sache geschahe mit vieler Hitze. Nirgends gehet es ehrlicher zu, als in der Welt, Raben. Es gehet in diesem Hause sehr ordentlich zu. Die Sache, welche auf diese oder jene Art geschiehet, bekommt das Vorwort mit. Ist es mit seinem geschwinden Tode natürlich zugegangen? Zuweilen auch bey. Es ging bey seinem Tode nicht natürlich zu. Die Art und Weise, oder das Hülfsmittel bekommt, wenn es ein Substantiv ist, gleichfalls mit. Es ging mit seinem Tode mit Kräutern zu, sein Tod ist auf eine unerlaubte, unnatürliche Art befördert worden. Das gehet nicht mit (nicht von) rechten Dingen zu, nicht auf eine natürliche, leicht begreifliche Art. Es müßte mit dem Teufel zugehen, wenn er käme; in der niedrigen Sprechart.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1752.
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