Zugestehen

[1754] Zugestehen, verb. regul. act. (S. Stehen,) 1. Die Wahrheit einer Sache einräumen, wie zugeben. Ich gestehe ihm allerdings Vorzüge zu, gebe es zu, daß er sie besitzet. 2. Bewilligen, erlauben; nur selten, und fast wie zugeben. Er wollte seinem Sohn die Heirath nicht zugestehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1754.
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