Zugrecht, das

[1755] Das Zugrêcht, des -es, plur. inusit. ein nur in den Rechten einiger, besonders Oberdeutschen Gegenden übliches Wort. 1. Das Recht, Abzug oder Abschoß zu fordern, das Abzugsrecht, S. dieses. 2. Das Einstandsrecht, oder Näherrecht, S. diese Wörter. 3. Das Recht, Appelationes von niedern Gerichten anzunehmen, von Zug, Bezug, welches im Oberdeutschen ehedem für Appellation üblich war. Das Zugrecht haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1755.
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