Zukleistern

[1756] Zukleistern, verb. regul. act. vermittelst eines Kleisters verschließen. Eine Öffnung, ein Loch in einem Fenster zukleistern. Seitdem daß uns der Wahn die Augen zugekleistert, figürlich, für verschlossen, Canitz.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1756.
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