Zulegen

[1758] Zulêgen, verb. regul. welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum. (1) Durch Legung eines andern Dinges verschließen. Eine Grube mit Bretern zulegen. In einem etwas andern Verstande legt man einen Brief zu, wenn man ihn durch Umbiegung einiger Theile verschließt. (2) Durch Beyfügung eines Theiles eben derselben Art vermehren. Jemanden 100 Thlr. zu seiner Besoldung zulegen. Der Käufer leget noch 10 Thlr. zu, wenn er zu seinem vorigen Geboth noch 10 Thlr. hinzu thut. Durch Murren und Unmuth seinem Übel selbst ein größeres Gewicht zulegen, Gell. (3) Beylegen, zuschreiben; doch nur selten. Sich große Verdienste zulegen; besser, beylegen. (4) Anschaffen; in der vertraulichen Sprechart. Sich ein Pferd, einen Garten, eine Frau zulegen. (6) Zurecht legen, zusammen legen; nur in einigen Fällen. Die Zimmerleute legen ein Gebäude zu, wenn sie das Zimmerwerk auf der Erde so zurichten, daß es nachmahls sogleich aufgesetzet werden kann. S. Zulage. (7) Bey den Markscheidern ist, einen Riß, einen Grubenzug[1758] zulegen, ihn auf das Papier in einen Riß bringen, welches vermittelst des Zulege-Compasses, oder Zulege-Instrumentes geschichet.

2. Als ein Neutrum, mit haben. Einem zulegen, seine Parthey nehmen, ihn mit Worten vertheidigen; nur im gemeinen Leben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1758-1759.
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