Zupflügen

[1766] Zupflügen, verb. regul. act. 1. Durch Pflügen ausfüllen. Einen Graben zupflügen. 2. Das Pflügen beschließen, den Samen unterpflügen; gemeiniglich als ein Neutrum.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1766.
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