Zureichen

[1766] Zureichen, verb. regul. welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum, hinreichen, damit der andere es nehme. Der Handlanger reicht dem Mäurer, die Steine und den Mörtel zu. 2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, zu einer Absicht genug, hinlänglich seyn. Mein Vermögen, meine Kräfte reichen zu dieser Sache nicht zu. Daher das Participium[1766] zureichend, hinlänglich. Der zureichende Grund, in der neuern Philosophie, dasjenige, woraus sich alles an einem Dinge herleiten lässet, so daß kein anderer Grund weiter nöthig ist.

In beyden Formen ist zureichen ein edlerer Ausdruck für das niedere zulangen, obgleich zulänglich von dieser Niedrigkeit frey ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1766-1767.
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