Zurichten

[1767] Zurichten, verb. regul. act. 1. Die gehörige Richtung, und in weiterer Bedeutung, die zu einer Absicht nöthige Beschaffenheit ertheilen, doch nur in manchen einzelnen Fällen, dagegen in den meisten bereiten und zubereiten üblicher sind. Die Speisen zurichten, bereiten. So auch die Zurichtung. Bey den Bäckern hat das Brot seine Zurichtung, wenn es genug Gahre hat. In weiterer Bedeutung ist es zuweilen so viel als veranstalten. Einem ein Unglück zurichten. 2. Figürlich, doch nur im gemeinen Leben. (a) Beschmutzen. Sich zurichten. (b) Verunstalten, verderben. Jemanden sehr übel zurichten, durch Schläge, in einem Duell, u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1767.
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