Zuschieben

[1771] Zuschieben, verb. irregul. (S. Schieben.) 1. Neutrum, mit haben, anfangen, wacker zu schieben, ingleichen, hurtig schieben. Schiebe zu! 2. Activum. (1) Einem etwas zuschieben, es ihm durch Schieben nähern. Einem den Eid zuschieben, die Ablegung des Eides vor Gericht von ihm verlangen. (2) Durch Schieben verschließen, im Gegensatze des Aufschiebens. Den Riegel zuschieben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1771.
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