Zuschlagen

[1771] Zuschlagen, verb. irregul. (S. Schlagen.) Es ist: 1. Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. (1) Anfangen, wacker zu schlagen, ingleichen, hurtig schlagen. Schlage zu! Sie schlugen wacker darauf zu. (2) Wohl bekommen; am häufigsten im gemeinen Leben. Die Arzney hat mir nicht zugeschlagen, ist mir nicht bekommen. Frankreich hat ihm wohl zugeschlagen, sein Aufenthalt in Frankreich ist ihm wohl bekommen.

2. Ein Activum. (1) Mit einem oder mehrern Schlägen verschließen. Die Thür zuschlagen, mit einem Schlage zumachen, sie zuwerfen. Ein Faß zuschlagen; den Boden mit Schlägen eintreiben. Im Deichbaue ist es so viel als zudämmen. (2) Mit einem Schlage zuerkennen, zusprechen, eigentlich in Auctionen, wo solches vermittelst des Schlages mit einem Hammer geschiehet. Wenn kein höheres Geboth erfolget, soll das Gut ihm zugeschlagen werden. In weiterer Bedeutung auch von andern Arten[1771] des Verkaufes. Einem etwas zuschlagen, es ihm vor andern Liebhabern überlassen. (3) Zusetzen, besonders im Hüttenbaue, wo man dem Erze Bley, Schlacken u.s.f. zuschlägt, wenn man sie zur Beförderung des Flusses zusetzet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1771-1772.
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