Zuwenden

[1779] Zuwênden, verb. irregul. act. (S. Wenden.) 1. Mit etwas verbinden; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher nur noch in der Schweiz die mit den eigentlichen Cantons verbundenen Landschaften, oder die nähern Bundesverwandten der Cantons zugewandte Orte heissen. 2. Zu jemanden wenden, nach ihm zu richten; wofür doch zukehren üblicher ist. Einem den Rücken zuwenden. 3. Einem etwas zuwenden, veranstalten, daß er dasselbe gemeße, oder bekomme. Wenden sie mir diesen Verdienst, ihre Arbeit zu, sagt der Handwerker. Einem viel Gutes zuwenden. Aber in folgender Stelle Hagedorns:


Ein betrübter Esel heulte

Weil des Schicksals karge Hand

Ihm nicht Hörner zugewandt,


stehet es um des Reims Willen, weil hier das bestimmtere geben, oder ertheilen hatte stehen sollen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1779.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: