Zwanzig

[1781] Zwanzig, eine unabänderliche Hauptzahl, zwey zehen Mahl, oder zehen zwey Mahl genommen. Zwanzig Thaler, zwanzig Meilen, zwanzig Häuser, alle zwanzig. Nur muß es, wenn es ohne Substantiv stehet, wie andere Zahlwörter, den Dativ bezeichnen können. Einer von den zwanzigen; dagegen die Endung wegfällt, wenn das Substantiv dabey stehet: einer von den zwanzig Mitgliedern.

Anm. Es ist so, wie alle Zahlwörter, von einem sehr hohen Alter. Bey dem Ulphilas lautet es twaintigi, in dem Salischen Gesetze thuotoc, bey dem Kero zueinzic, bey dem Ottfried, im Tatian u.s.f. zueinzug, noch jetzt in einigen Oberdeutschen Gegenden zwainzig, im Niederdeutschen twintig, im Angels. twentig, im Engl. twenty, im Isländ. tutugu, im Schwed. tjugu. Es ist von zween, nach einer alten Mundart zwain, und zig, S. in -Zig. Es läßt sich, wie andere Zahlwörter, mit vielen Adjectiven zusammen setzen, selbst solchen, welche außer der Zusammensetzung nicht üblich sind: zwanzigjährig, zwanzigpfündig, zwanzigtägig u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1781.
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