Zwiebeln

[1791] Zwiebeln, verb. regul. act. mit Zwiebeln reiben, wie z.B. die Öhlgemählde gereinigt werden. Da die Zwiebeln in der ersten Bedeutung Thränen aus den Augen locken, so heißt jemanden zwiebeln im gemeinen Leben oft figürlich, ihn hart behandeln, ihm gleichsam Thränen auspressen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1791.
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