Zwingen

[1793] Zwingen, verb. irregul. act. Imperf. ich zwang, Conj. zwänge, Particip. gezwungen; die Veränderungen eines Dinges auf eine gewaltsame Art bestimmen. 1. Eigentlich, so wohl von leblosen Dingen; in welchem Verstande doch zwängen oft üblicher ist. Einen Pfropfen in die Bouteille zwingen, zwängen. Zwey Breter zusammen zwingen. Als auch, und zwar am häufigsten, von lebendigen und noch mehr von vernünftigen Geschöpfen, jemandes Willen mit Gewalt bestimmen. Jemanden zwingen, etwas zu thun. Ich bin dazu gezwungen worden. Etwas gezwungen thun. Die Noth zwang mich. Jemanden mit Drohungen, mit Schlägen zwingen. Eine Stadt zur Übergabe zwingen. 2. In engerer Bedeutung den Widerstand eines Dinges mit Gewalt überwinden, für bezwingen, am häufigsten in der dichterischen Schreibart. Gleich dem Tone, der Götter und Delphine zwang, Raml. 3. Figürlich ist gezwungen, wobey der Zwang, oder das ängstliche Bestreben sichtbar ist, und darin gegründet; im Gegensatze des natürlich. Eine gezwungene Stellung. Ein gezwungener Ausdruck. In welcher Bedeutung doch nur dieses Participium allein üblich ist.

Anm. Bey dem Kero kedwingen, bey dem Ottfried thwingan, im Nieders. twingen, im Schwed. tvinga.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1793.
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