Das Cretitiv

[306] Das Cretitiv, a. d. Lat. das Beglaubigungsschreiben, das einem Gesandten von seinem Hofe an den fremden zur Erlangung des gehörigen Ansehens mitgegeben wird.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 306.
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