Der Molla

[158] Der Molla, eine zur Geistlichkeit gehörige Person bei den Turken, hat die bürgerliche und peinliche Gerichtsbarkeit in den Städten und ganzen Districten zu verwalten, und ist Oberrichter, im Gegensatz des Cadiʼs oder Unterrichters, der auf dem Lande oder in kleinen Städten ist. Ueber den Mollaʼs sind noch die Cadileskier oder die obersten Justizbeamten im Reiche, welche auch im Divan sitzen. Mollaʼs und Cadiʼs verwalten die Justiz zwar schleunig und ohne große Formalitäten, aber nichts ist unter ihnen gewöhnlicher als Bestechung.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 158.
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