Die Antinomie

[61] Die Antinomie, a. d. Griech der Streit der Gesetze, wenn zwei Gesetze mit einander streiten. Kant bedient sich dieses Worts, um den Streit zu bezeichnen, in welchem die Vernunft, wenn sie sich ohne Kritik, d. h. ohne Rücksicht auf ihre Schranken, in Untersuchung [61] übersinnlicher Gegenstände einläßt, nothwendig mit sich selbst gerathen muß.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 61-62.
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