Die Ruthe

[368] Die Ruthe, das größte Maß in der Geometrie, alle Arten der Größe darnach auszumessen, ihren Inhalt zu bestimmen und in Zahlen auszusprechen. Es besteht ihre Eintheilung heut zu Tage meisten Theils aus Decimaltheilen, weßhalb sie auch Decimal- oder geometrische Ruthe genennt wird, zum Unterschied einer Landruthe nach eines jeden Orts angenommnen Maß, das bald aus 12, bald aus 14 und 15 besteht. Jeder Fuß von allen Landruthen hat 12 gleiche Theile, die man Zolle nennt. In Sachsen hatte man ehedem zweierlei Landruthen, die Leipziger und Dreßdner Ruthe. Denn nach einem bei dem churfürstlichen Kammerarchiv in Dreßden aufbewahrten schwarz gebeitzten lindnen Maßstabe macht eine Länge von 7½ Leipziger Elle und 1 Gemünd (= 2 Zolle) eine Leipziger Ruthe aus, mit welcher die Felder, Wiesen, Holzungen und Teiche ausgemessen wurden, hingegen die Dreßdner Ruthe eine Länge von 8 Dreßdner Ellen, womit man die Ausmessung der Gebäude und Meilen verrichtet hatte. Die erwähnte Dreßdner Elle ist wahrscheinlich zur Zeit des dreißigjährigen Krieges gebräuchlich gewesen, und 90 derselben haben 91 Leipziger Ellen ausgemacht. – Bei den Feld- und Landmessern werden beide Ruthen von 10 zu 10 eingetheilt, so daß 1 Ruthe = 10 Fuß, 1 Fuß = 10 Zoll, und 1 Zoll = 10 Linien ist. Bei den Werkleuten hingegen ist die zwölftheilige Eintheilung gebräuchlich, so daß 1 Ruthe = 12 Fuß, 1 Fuß = 11 Zoll, und 1 Zoll = 12 Linien hat. Jene giebt das Decimalmaß, und diese das Duodecimalmaß oder Werkmaß. Das Gemünd scheint daher entstanden zu sein: In den ältern Zeiten geschahen die Längenmessungen gemeiniglich mit einem Stabe oder einer Latte von 7½ Leipziger [368] Elle Länge, so daß dieser Stab allemahl überschlagen wurde, wodurch denn zu den 7½ Ellen noch die Dicke des Stabes (das Gemünd) sich addirte, welche man 2 Zoll stark annahm, und mithin auf diese Art die jetzige Ruthenlänge von 7 Leipziger Ellen und 14 Zoll, wie sie bet Feldmessungen festgesetzt ist, hervorbrachte. – Uebrigens theilt man im Allgemeinen die Ruthen 1) in Längenruthen – nach Schuh oder Fuß – welche bei Ausmessung großer Längen gebraucht werden, 2) in Quadratruthen (eine Ruthe breit, eine Ruthe lang), welche man bei Ausrechnung der Aecker, Wiesen etc. anwendet, 3) in Cubicruthen, wo man das Maß eine Ruthe lang, eine Ruthe breit und eine Ruthe hoch oder dick annimmt, und sich ihrer zur Berechnung und Ausmessung körperlicher Sachen, z. B. eines Stücks Erde, eines Stoßes aufgesetzter Steine etc. bedient.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 368-369.
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