[95]Die Terminologie – von dem Worte terminus, welches einen Ausdruck, womit man eine gewisse Sache bezeichnet, einen Kunstausdruck andeutet – heißt die Lehre von den gebräuchlichen Kunstwörtern.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 95.
Die Terminologie des Gerichtswesens der Ukraine und Deutschlands im Vergleich
Ibidem, Hrsg.: Andreas Umland, 3898216918, 24,90 €.
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