Reassecuranz

[85] Reassecuranz (im Handlungswesen) ist so viel als Gegen- oder Wiederversicherung. Sie findet start, wenn ein Versicherer das von einem Versicherten übernommene Risico sich wieder von einem andern versichern läßt (s. Assecuranz).

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 85.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: