Retardat

[190] Retardat, ist 1) beim Bergwerk ein Ausdruck, womit man dasjenige bergrechtliche Verfahren bezeichnet, wodurch ein Gewerke, oder Theilnehmer an einem Grubengebäude, wegen der auf zwei oder mehrere Quartale nicht bezahlten Zubuße, seines Antheils am Grubengebäude oder Kuxe verlustig wird. 2) heißen auch Retardaten die Unkosten des verzögerten Prozesses, ferner die nicht zu rechter Zeit bezahlten Abgaben – rückständige Zinsen und Gefälle.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 190.
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